FAQ

Stand 11.01.2022

Vermieten Sie auch an Privatpersonen?
Ja, allerdings ist für die Anmietung unserer Geräte und Maschinen eine gewisse Fachkenntnis nötig. Gerne erteilen wir Ratschläge zur Eignung. Diese sind jedoch nicht rechtlich bindend, da wir den Einsatz auf Ihrer Baustelle weder einschätzen noch beurteilen können.

Bestell- und Abholprozess. Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Bestellung der Baumaschinen ist kurzfristig telefonisch, per E-Mail, über unsere Webseite oder persönlich möglich. Zur Abholung der Baumaschinen benötigen wir bei Privatpersonen einen Ausweis mit deutscher Melde-Adresse . Bei Firmenkunden eine Gewerbeanmeldung (in Verbindung mit dem Ausweis), Handelsregisterauszug o.ä. Die persönliche Anwesenheit der Privatperson in unserem Büro ist für eine Anmeldung als Neukunde nötig. Bei Firmenkunden wird zusätzlich zu der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug o.ä. eine schriftliche Bestellung auf Firmenpapier benötigt.

Der (Miet-)Lieferschein wird im Büro erfasst, danach erfolgt die Ausgabe durch unsere Mietpark-Techniker.

Wie funktioniert die Rückgabe?
Die Baumaschinen müssen bei Rückgabe zuerst bei unseren Mietpark-Mitarbeitern abgegeben und kontrolliert werden. Anschließend muss im Büro der Mietlieferschein ausgetragen und abgerechnet werden.

Was beinhaltet die Maschinenbruch-Versicherung?
Ein eventueller Schaden an unseren Mietgeräten ist, sofern er nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde, versichert. Für die Versicherung werden 5% des Tagespreises, allerdings kalendertägig, berechnet.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung pro Schaden ist abhängig von dem Neupreis des Gerätes (s. Mietliste S 93 ). Über die Höhe können wir Ihnen gerne im konkreten Fall Auskunft geben.

Werden auch halbe Tage abgerechnet bzw. wie wird ein Tag abgerechnet?
Halbe Tage werden nicht abgerechnet. Die Mindestmietzeit beträgt eine Tagesmiete, bzw. bei diversen Geräten eine Mindest-Mietdauer, welche in unserer Mietliste hinterlegt ist. Diese wird auf der Grundlage einer normalen Schichtzeit von max. 8 Stunden berechnet. Jede weitere Stunde pro Tag = 1/8 der Tagesmiete.

Werden die Maschinen getankt übergeben und muss ich wieder volltanken?
Maschinen mit Verbrennungsmotor werden vollgetankt vermietet. Eine entsprechende Berechnung erfolgt bei Rücknahme, falls durch den Kunden nicht vollgetankt wurde.

Müssen die Geräte gereinigt zurückgegeben werden?
Die Geräte werden gereinigt übergeben, entsprechende Berechnung nach Aufwand bei Rücknahme, falls das Gerät verschmutzt ist.

Darf ich die Baumaschinen auf der Straße fahren?
Für den Betrieb auf der Straße müssen die Baumaschinen entsprechend ausgerüstet und zugelassen sein. Dies ist nur bei vereinzelten Geräten der Fall und muss vor der Anmietung zwingend mit uns abgeklärt werden. Der Mieter benötigt zudem einen Nachweis seiner Versicherung, dass Drittschäden in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.

Können die Baumaschinen auch auf meine Baustelle gebracht werden?
Unsere Baumaschinen können auch auf Ihre Baustelle transportiert werden (Berechnung s. Transportpreise in unserer Mietliste bzw. hier). Die Transportkosten verstehen sich frei Bordsteinkante und ohne Wartezeiten. Die Zufahrtmöglichkeit zur Baustelle muss für unseren LKW mit Tiefladehänger möglich sein. Die Freimeldung der Mietgeräte erfolgt durch den Kunden.